Minderjährigenheirat

Worum geht es?

Der Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Der Bundesrat möchte diese Frist verlängern. Ergibt sich im Einzelfall, dass es ausnahmsweise im Interesse der minderjährigen Person ist, die Ehe aufrecht zu erhalten, soll die Ehe bestehen bleiben.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 29. Januar 2020 heisst der Bundesrat den Bericht "Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten" gut (Medienmitteilung).
  • Am 30. Juni 2021 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 23. August 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 23.08.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Margreth Rossé
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 53 57
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.fedpol.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/gesetzgebung/minderjaehrigenheirat.html