Schutz vor häuslicher Gewalt

A) Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

B) Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Worum geht es?

Verschiedene Änderungen im Zivil- und Strafrecht sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. In der Schweiz ist am 1. April 2018 die Istanbul-Konvention in Kraft getreten. Diese Konvention stellt sicher, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Oktober 2015 schickt der Bundesrat verschiedene Änderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung. Gleichentags schickt er zudem den Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 2. Dezember 2016 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Istanbul-Konvention (Medienmitteilung).
  • Am 11. Oktober 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (16.081)
  • Parlamentarische Beratungen (17.062)
     
  • Am 1. April 2018 tritt die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen auf den 1. Juli 2020 in Kraft. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt erst auf den 1. Januar 2022 in Kraft, um den Kantonen genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen einzuräumen (Medienmitteilung).

Dokumentation

A) Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

Evaluationsbericht

B) Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 03.07.2019

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