Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden

Worum geht es?

Am 10. Dezember 2020 reichte Nationalrätin Yvonne Feri das Postulat 20.4448 ein, mit welchem sie den Bundesrat bittet, eine Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen. Der Bundesrat beantragte am 17. Februar 2021 die Annahme des Postulates.

Das Postulat 20.4448 befasst sich hauptsächlich mit dem BG-KKE. Dieses Gesetz regelt das Rückführungsverfahren bei internationalen Kindesentführungen aus Vertragsstaaten des HKÜ oder des ESÜ in die Schweiz. Das Gesetz soll eine dem Kindeswohl besser entsprechende Anwendung ermöglichen.

Die Evaluation soll aufzeigen, wie das BG-KKE umgesetzt wird und welche verwaltungsinternen Ressourcen vorhanden sind. Darüber hinaus soll die Evaluation aufzeigen, ob ein Handlungsbedarf besteht, das Gesetz bzw. dessen Umsetzung anzupassen.

Das Postulat enthält auch Fragen zum rechtlichen Rahmen und zur Zusammenarbeit in internationalen Kindesentführungsfällen mit Nicht-Vertragsstaaten, also ausserhalb der Kooperationsmechanismen der genannten Übereinkommen und somit auch ausserhalb des Anwendungsbereichs des BG-KKE. Die Evaluation soll hier aufzeigen, welche Kooperationsmöglichkeiten bestehen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. März 2021 nimmt der Nationalrat das Postulat 20.4448 "Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen" an und beauftragt den Bundesrat die Evaluation vorzunehmen und dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten.
     
  • Parlamentarische Beratungen (20.4448)
     
  • Im Juli 2021 setzt das BJ eine interdisziplinäre Begleitgruppe ein. Diese soll vorab das Pflichtenheft für das externe Evaluationsunternehmen begutachten, damit sichergestellt ist, dass die Fragestellungen umfassend erfasst sind und die Evaluation folglich den Ansprüchen der Praxis genügt. Die Begleitgruppe wird ebenfalls den Entwurf des Evaluationsberichts hinsichtlich der Beantwortung der gestellten Fragen durchsehen.
  • Am 30. November 2021 publiziert das BJ die Ausschreibung für die Evaluation (SEVAL). Die Frist für die Einreichung einer Offerte läuft bis am 18. Februar 2022.
  • Am 27. April 2022 beauftragt das BJ das Büro Vatter mit der Evaluation des BG-KKE und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden.

Dokumentation

Letzte Änderung 29.08.2023

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