Rechtsetzungsbegleitung

Die Rechtsetzungsbegleitung, mit der die beiden Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung des Bundesamtes für Justiz beauftragt sind, leistet einen Beitrag zur materiellen und formellen Qualität von Rechtserlassen. Diese Aufgabe besteht darin:

  • legistisches Know-how für die Bundesverwaltung und das Parlament anzubieten;
  • anlässlich der Ausarbeitung von Bundeserlassen über die Einhaltung des übergeordneten Rechts zu wachen;
  • mit den für Gesetzgebungsprojekte federführenden Ämtern zusammenzuarbeiten mittels Beantwortung von Fragen, Teilnahme an Arbeitsgruppen für Gesetzgebungsprojekte, Stellungnahmen im Rahmen der Ämterkonsultation, die auf Probleme der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit hinweisen und im Rahmen des Möglichen alternative Lösungsvorschläge machen;
  • die federführenden Ämter in den parlamentarischen Kommissionen zu begleiten;
  • parlamentarische Kommissionen, die auf Grund einer parlamentarischen Initiative mit der Ausarbeitung eines Gesetzgebungsentwurfs beschäftigt sind, zu unterstützen;
  • mit den Linguisten der Bundeskanzlei an der Koredaktion von Gesetzgebungsentwürfen und an der Redaktion von Verordnungsentwürfen teilzunehmen;
  • auf Anfrage von Ämtern, Departementen oder des Parlaments Rechtsgutachten zu Fragen der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit von Erlassentwürfen zu verfassen;
  • das "juristische Gewissen" des EJPD und des Bundesrates anlässlich von Mitberichtsverfahren zu Rechtserlassen zu vertreten.

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Letzte Änderung 22.04.2021

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