Harmonisierung der Fristenberechnung

Worum geht es?

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Vereinheitlichung der Fristenberechnung in der schweizerischen Rechtsordnung vorzulegen.

Was ist bisher geschehen?

  • Die RK-N hat am 7. April 2022 die Motion Harmonisierung der Fristenberechnung eingereicht.  
  • Am 8. Juni 2022 hat der Nationalrat und am 29. September 2022 der Ständerat die Motion angenommen (Motion 22.3381).
  • Am 14. Februar 2024 eröffnet der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung (Medienmitteilung).  

Dokumentation

Letzte Änderung 13.02.2024

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