Fusionsgesetz

Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung

Worum geht es?

In Form eines Spezialgesetzes soll eine privatrechtliche Regelung der Fusion, der Spaltung und der Umwandlung von Rechtsträgern geschaffen werden. Die neuen Vorschriften sollen die Bestimmungen des Obligationenrechts über die Fusion ersetzen und wichtige Regelungslücken schliessen. Während das geltende Recht die Fusion nur für die Aktiengesellschaft, die Kommandit-AG und die Genossenschaft regelt, soll sie inskünftig für alle Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie für Vereine und Stiftungen gesetzlich geordnet werden.

Was ist bisher geschehen?

  • 1992 beauftragt das Bundesamt für Justiz Prof. Dr. Frank Vischer, einen Expertenentwurf für eine Neuregelung der Fusion, Spaltung und Umwandlung von juristischen Personen unter Einschluss des Vereins und der Stiftung auszuarbeiten.
  • 1995 setzt die Eidg. Steuerverwaltung eine Arbeitsgruppe "Steuern bei Umstrukturierungen" ein. Im August 1997 liefert die Arbeitsgruppe Steuern ihren Bericht ab und im November 1997 wird der Vorentwurf zum Fusionsgesetz fertiggestellt.
  • Am 1. Dezember 1997 eröffnet das EJPD das Vernehmlassungsverfahren (Medienmitteilung).
  • Nach der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragt der Bundesrat am 15. September 1999 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und das Eidg. Finanzdepartement, die Botschaft zu erarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 13. Juni 2000 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Fusionsgesetz (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (00.052)
     
  • Der Bundesrat setzt das Fusionsgesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.04.2004

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