Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) obliegt die Tarifaufsicht. Im Rahmen dieser Aufgabe prüft und genehmigt sie die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den massgeblichen Nutzerverbänden ausgehandelten Tarife. Diese Tarife regeln die Entschädigungen, welche für urheberrechtliche Nutzungen zu zahlen sind, soweit die entsprechenden Verwertungsbereiche der Bundesaufsicht unterstellt sind.
Die ESchK besteht aus dem Präsidenten, vier beisitzenden Mitgliedern (wovon eines als Vizepräsident amtet) sowie den weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag der Verwertungsgesellschaften und der massgebenden Nutzerverbände gewählt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bestellt das Sekretariat der Schiedskommission, dem ein juristischer Sekretär oder eine juristische Sekretärin vorsteht.
Die Tarife werden von paritätisch zusammengesetzten Spruchkammern genehmigt, in denen nebst dem Präsidenten zwei unabhängige Beisitzer bzw. Beisitzerinnen und je ein Mitglied, das auf Vorschlag der Verwertungsgesellschaften und der Nutzerverbände gewählt wurde, Einsitz nehmen. Der juristische Sekretär oder die juristische Sekretärin hat in Verhandlungen, in denen er oder sie das Protokoll führt, beratende Stimme.
Der Präsident ist für die administrative Leitung der Schiedskommission zuständig. Zur Unterstützung in der administrativen Tätigkeit kann das Sekretariat beigezogen werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist administrative Aufsichtsbehörde der Schiedskommission. Die ESchK erstattet dem Departement alljährlich Bericht über ihre Geschäftsführung. Die Schiedskommission nimmt für ihre Entscheidungen keine Weisungen entgegen.