Frühzeitige Informationen vor Bedrohungen: Bundesrat will den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern stärken
Bern, 11.02.2026 — Der Bundesrat will den Schutz vor Bedrohungen aus der Luft weiter erhöhen. Er hat an seiner Sitzung vom 11.02.2026 beschlossen, Verhandlungen aufzunehmen, um internationale Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten zu erweitern oder neu abzuschliessen. So soll die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhalten – noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen – und wertvolle Vorwarnzeit für Bevölkerung und Armee gewinnen.
Die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gegen Bedrohungen aus der Luft wird sich mit der Einführung der Kampfflugzeuge F-35 und der Luftabwehrsysteme grosser und mittlerer Reichweiten, Patriot und IRIS-T SLM, deutlich verbessern. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz können aber insbesondere Distanzwaffen wie Marschflugkörper, ballistische Lenkwaffen oder Hyperschallwaffen erst sehr spät erfasst werden. Weil die Schweiz über keine Sensoren ausserhalb ihres Territoriums oder im Weltraum verfügt und auch nicht Teil einer gemeinsamen Luft- und Lenkwaffenabwehr ist, ist sie auf den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern angewiesen.
Weiter sehen durch den internationalen Austausch von Luftlagedaten
Heute bestehen Abkommen zum Austausch von Daten für den Luftpolizeidienst mit Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich sowie der NATO. Für die Abwehr von militärischen Bedrohungen wie etwa Distanzwaffen sind diese Daten jedoch kaum relevant.
Damit Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte in allen Lagen ausgetauscht werden können, hat der Bundesrat der Aufnahme von folgenden Verhandlungen zugestimmt:
- Abschluss eines Sensor Visibility Arrangements mit der US Air Force in Europe;
- Erweiterung des Abkommens zum Air Situation Data Exchange mit dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Supreme Headquarters Allied Forces Europe (SHAPE), um klassifizierte Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte austauschen zu können;
- Abkommen zum Austausch von klassifizierten Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich.
Suspendierungsklausel für neutralitätsrechtliche Verpflichtungen
Der Bundesrat hat die Verhandlungsrichtlinien festgelegt: Die Abkommen müssen – wie üblich bei solchen Kooperationen – eine Suspendierungsklausel enthalten, um die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einzuhalten. Dadurch kann die Schweiz den Informationsaustausch jederzeit unterbrechen, wenn sie es für angezeigt hält. Zudem sind Amtshandlungen ausländischer Behörden im Kontext des Austauschs von militärischen Luftlagedaten und -informationen auf Schweizer Territorium bzw. im Schweizer Luftraum ausgeschlossen.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird beauftragt, die sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) und die aussenpolitischen Kommissionen (APK) zum Verhandlungsmandat zu konsultieren. Äussern die Kommissionen Vorbehalte, beantragt das VBS dem Bundesrat das weitere Vorgehen.