Der Bundesrat legt die Leitlinien der nächsten IV-Reform fest
Bern, 11.02.2026 — Der Verbleib am Arbeitsplatz sowie die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt soll weiter gefördert werden. Das ist das Ziel der nächsten Reform der Invalidenversicherung (IV), der sogenannten Integrationsreform. An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat der Bundesrat deren Leitlinien beschlossen. Eine der zentralen Massnahmen der Revision ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gleichzeitig müssen alle möglichen Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist zudem beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um kurzfristig die für die Finanzierung der laufenden Ausgaben nötigen flüssigen Mittel sicherzustellen, falls sich die finanzielle Lage der Versicherung schneller als erwartet verschlechtern sollte.
Die Zahl der Personen, die eine IV-Rente beziehen, ist in den letzten Jahren gestiegen. Das trifft auf alle Altersgruppen zu. Besonders ausgeprägt ist der Neurentenanstieg jedoch bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und nur zum Teil bekannt. Mit ein Grund ist der Anstieg schwerer psychischer Erkrankungen, der auch in anderen Ländern zu beobachten ist. 2024 litt jede zweite Rentenbezügerin bzw. jeder zweite Rentenbezüger an einer psychischen Erkrankung. Eine weitere Erklärung für den Anstieg der Anzahl Renten sind verschiedene Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile (siehe Hintergrunddokument).
Neue Integrationsleistung für Jugendliche
Vor diesem Hintergrund beinhaltet die vom Bundesrat vorgeschlagene Integrationsreform einerseits Massnahmen für alle Versicherten, damit sie möglichst lange auf dem Arbeitsmarkt bleiben oder dort rasch wieder Fuss zu fassen. Andererseits zielt die Reform darauf ab, junge Erwachsene stärker zu unterstützen und zu begleiten. Dazu will der Bundesrat eine Integrationsleistung einführen. Diese neue Leistung richtet sich an Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren, die über ein Integrationspotenzial verfügen, aber gesundheitlich noch nicht in der Lage sind, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Bei diesen jungen Menschen geht es darum, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und ihre Autonomie langfristig zu stärken. Die Integrationsleistung umfasst eine Geldleistung sowie individuelle Begleitung der jungen Betroffenen und ihres Umfelds. Ziel ist, dass sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern können und schrittweise auf mögliche Integrationsmassnahmen vorbereitet werden. Die neue Integrationsleistung ist für junge Menschen gedacht. Der Zugang zu einer IV-Rente bleibt sichergestellt für alle, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft die Anspruchskriterien für eine Rente erfüllen.
Weitere geplante Massnahmen
Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die derzeit die Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen, sollen besser unterstützt werden. Die Anpassungen sollen die Gleichbehandlung gewährleisten, die Versicherten besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes vorbereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung erhöhen. Mittelfristig dürften sie sich auch positiv auf die Finanzlage der IV auswirken, indem sie den Anstieg der Neurenten nachhaltig bremsen.
Massnahmen zur Leistungsoptimierung und Stärkung des IV-Systems ergänzen die Reform. Insbesondere soll die Taggeldregelung vereinfacht werden. Geplant ist, die Anspruchsvoraussetzungen zu harmonisieren, gewisse Anforderungen zu lockern und die Direktzahlung an die Versicherten anstelle der Arbeitgeber wieder einzuführen. Der Entwurf sieht ausserdem vor, das Abklärungsverfahren effizienter und schneller zu machen, wobei weniger häufig auf externe Gutachten zurückgegriffen werden soll. Schliesslich betrifft die Revision auch die Terminologie des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Veraltete oder abwertende Ausdrücke werden überprüft und gegebenenfalls geeignetere Alternativen vorgeschlagen.
Finanzielle Stabilität und Schuldenreduktion der IV gegenüber der AHV
Die Reform sieht auch Massnahmen zur Stabilisierung und Sanierung der IV-Finanzen vor. Die IV ist heute strukturell defizitär und die finanzielle Lage verschlechtert sich weiter. Seit Anfang der 1990er-Jahre liegen die Ausgaben über den Einnahmen; eine Ausnahme bilden die Jahre 2011 bis 2017, in denen die Finanzen durch einen temporären Mehrwertsteuerbeitrag stabilisiert werden konnten. Um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Versicherung zu gewährleisten, den IV-Fonds auf die gesetzlich vorgegebene Höhe aufzustocken und mittelfristig den Schuldenabbau einzuleiten, müssen alle möglichen Massnahmen ergriffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Ausserdem sieht die Reform eine Anpassung der Regeln zur Festsetzung der Zinsen für die Schulden der IV gegenüber der AHV sowie eine Änderung der Berechnung des Bundesbeitrags vor. Schliesslich sieht die Vorlage mittelfristig auch die Einführung eines Interventionsmechanismus vor, für den Fall, dass die Reform die finanzielle Situation der IV nicht zu stabilisieren vermag. Dieser Mechanismus muss mit dem im Rahmen von AHV2030 gewählten Mechanismus übereinstimmen.
Sollte sich die finanzielle Lage der IV kurzfristig weiter verschlechtern, müssten bereits vor Inkrafttreten der Integrationsreform Massnahmen getroffen werden, um die Finanzierung der laufenden Ausgaben der Versicherung sicherzustellen. Der Bundesrat hat das EDI in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen die für die Versicherung erforderliche Liquidität jederzeit sichergestellt werden kann. Analysiert werden Massnahmen sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben.
Das EDI wird dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. Insbesondere aufgrund des Finanzbedarfs erfolgen die Arbeiten in enger Abstimmung mit den Gesetzgebungsarbeiten zur nächsten AHV-Reform (AHV2030).