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MedienmitteilungVeröffentlicht am 11. Februar 2026

Brandkatastrophe von Crans-Montana: Bundesrat will Solidaritätsbeitrag für Opfer und deren Angehörige

Bern, 11.02.2026 — Der Bundesrat will den Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörigen einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Ausserdem will er einen Runden Tisch unter der Leitung des Bundes einsetzen. An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Februar die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz auszuarbeiten.

Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Februar zu prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana und deren Angehörigen Lücken bestehen und in welcher Form der Bund die Opfer und deren Angehörige unterstützen kann.

Die bisherigen Abklärungen zeigen: Das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen ist primär auf Einzelfälle ausgerichtet und stösst bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl an Geschädigten an seine Grenzen.

Bei Grossereignissen reichen das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem müssen die Ansprüche aller Opfer und ihren Angehörigen koordiniert werden. Deshalb dauern die Verfahren bis zu einem Entscheid oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht weiter die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen, weil sie andere Versicherungsleistungen erhalten.

Unterstützungsbeitrag zu Gunsten der Opfer als Zeichen der Solidarität

Gestützt auf die bisherigen Abklärungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 entschieden, dass die Opfer und deren Angehörigen vom Bund einen Solidaritätsbeitrag erhalten sollen. Der Bundesrat will angesichts des erlittenen Unrechts ein Zeichen der Solidarität setzen und hat das EJPD beauftragt, bis Ende Februar die Botschaft für ein entsprechendes Bundesgesetz auszuarbeiten. Er beantragt dem Parlament ausserdem, die Beratungen bereits in der kommenden Frühlingssession durchzuführen und das Bundesgesetz für dringlich zu erklären.

Runder Tisch soll Vergleichsverhandlungen unterstützen

Der Bundesrat will ausserdem einen Runden Tisch unter der Leitung des Bundes einsetzen. Dieser soll die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen, weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden zusammenbringen, den Dialog vereinfachen und mit deren Zustimmung Vergleichsverhandlungen unterstützen. Eine Vergleichslösung könnte langwierige Gerichtsprozesse vermeiden. Diese sind namentlich für die Opfer und deren Angehörige oft mit vielen Unsicherheiten verbunden. Der Bundesrat hat das EJPD ebenfalls beauftragt, bis Ende Februar darzulegen, wie der Runde Tisch rechtlich verankert werden kann.

Abgeltungsbeitrag zu Gunsten der Kantone für deren Opferhilfeleistungen

Die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörigen haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) auch Anspruch auf Unterstützung durch die kantonalen Opferhilfestellen. Die Betroffenen erhalten dort direkt finanzielle Leistungen etwa für Reise- und Unterkunftskosten oder medizinische Versorgung sowie für psychologische und juristische Beratungen.

Angesichts der ausserordentlichen Konsequenzen des Ereignisses sind diese Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden. Aus Solidarität mit den Kantonen, kann sich der Bund – so wie im OHG vorgesehen – daran beteiligen. Ende Februar wird der Bundesrat gestützt auf die Vorschläge des EJPD auch diese Frage entscheiden.