Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden zeigt beabsichtigte Wirkung

Bern-Wabern, 18.08.2006. Der Sozialhilfeausschluss für Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, zeigt die beabsichtigte Wirkung: Die Zahl der offensichtlich unbegründeten Gesuche wurde vermindert und Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) konnten zur Ausreise bewogen werden. Der Bestand der Personen im Asylbereich konnte so um 12.5 Prozent gesenkt und Einsparungen von 92 Millionen Franken erzielt werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht beeinträchtigt worden und der Situation von verletzlichen Personen wurde Rechnung getragen. Die Kriminalität ist gering und hat nicht zugenommen. Diese Bilanz zogen der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) Bundesrat Christoph Blocher und BFM-Direktor Eduard Gnesa anlässlich der Orientierung über die Ergebnisse des zweiten Jahresberichtes «Monitoring Nichteintretensentscheide».

Seit dem 1. April 2004 erhalten Personen mit einem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr, sondern lediglich noch Nothilfe. Die detaillierte Überprüfung durch das Bundesamt für Migration, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren führt zu einer positiven Bilanz.

Die Erfahrungen während der vergangenen zwei Jahre zeigen Folgendes: Das Ziel, dass Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) die Schweiz verlassen, wurde erreicht. Der Ausschluss aus der Sozialhilfe macht den weiteren Verbleib in der Schweiz unattraktiv.

Ebenfalls sind die Befürchtungen nicht eingetreten, wonach Personen mit einem NEE vermehrt kriminell würden, untertauchen, wegen mangelnden Papieren gar nicht ausreisen könnten oder dass verletzliche Menschen die benötigte Unterstützung nicht erhalten.

Alle von einem NEE betroffenen Personen können bei Bedarf Nothilfe beantragen. Missstände bei dieser Nothilfe-Gewährung sind keine bekannt.

Rund zwei Drittel der Personen, die vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2006 einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, haben nie Nothilfe bezogen. Das ist ein klares Zeichen, dass sie der Aufforderung zur Ausreise von Anfang an gefolgt sind.

Resultate des zweiten Beobachtungsjahres

(1. April 2005 bis Ende März 2006)
 
  • Weniger unbegründete Asylgesuche: Im Jahr 2005 wurden in der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr rund 30 % weniger Asylgesuche eingereicht. Der Rückgang der Asylgesuche im Jahr 2005 ist in der Schweiz grösser als in vergleichbaren Staaten der EU. Die Anerkennungsquote von 6.7 % im Jahr 2003 und 9.2 % im Jahr 2004 stieg auf 13.6 % im Jahr 2005. Ende Juli 2006 betrug die Anerkennungsquote 15.6 %. Dies bedeutet, dass die Zahl der unbegründeten Asylgesuche gesunken ist und zeigt, dass diejenigen Menschen, die den Schutz unseres Landes benötigen, diesen auch erhalten.
  • Tiefere Kosten: Der Bestand der Personen im Asylprozess hat im Jahr 2005 um rund 7'000 Personen (12.5 %) auf 48'193 Personen abgenommen. Dieses positive Resultat lässt darauf schliessen, dass die ergriffenen Massnahmen - insbesondere die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit einem Nichteintretensentscheid, die beschleunigten Verfahren und der konsequente Vollzug - Wirkung zeigen. Bei den Kosten für Asylsuchende und für vorläufig Aufgenommene konnten im Jahr 2005 insgesamt Einsparungen von rund 92 Mio. Franken erreicht werden. Davon sind rund 42 Mio. Franken auf den Sozialhilfestopp zurückzuführen.
  • Kosten für Personen mit neurechtlichem NEE gedeckt: Die Kosten der Kantone für Nothilfeleistungen (inklusive Gesundheitskosten) an Personen mit neurechtlichem NEE waren im ersten Jahr Sozialhilfestopp (April 2004 bis März 2005) gedeckt. Dank der erhöhten und rückwirkend per 1. Januar 2005 bezahlten Nothilfepauschale sind die Nothilfekosten der Kantone für neurechtliche Fälle gesamtschweizerisch betrachtet bis Ende März 2006 gedeckt. Der Bund hat ebenfalls beschlossen, trotz dem Rückgang der Asylgesuchszahlen, auf eine Kürzung der Betreuungskostenpauschale in der Höhe von gesamthaft 20 Mio. Franken im Jahr 2006 zu verzichten (sog. Asylkompromiss).
  • Kein langes Verbleiben: Die Nothilfebezüger haben durchschnittlich 113 Tage Nothilfe bezogen. Die Aufenthaltsdauer dieser Personen ist rund dreieinhalbmal kürzer als die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Personen mit einem negativen Asylentscheid, welche Sozialhilfe erhalten.
  • Schutz gewährleistet: Verletzliche Personen erhalten den nötigen Schutz und die nötige Unterstützung.
  • Keine Zunahme der Kriminalität: Die von Hilfswerken und Städten befürchtete massive Zunahme der Kriminalität ist auch im zweiten Jahr des Sozialhilfestopps für NEE nicht eingetroffen und die mit den Massnahmen verbundenen Risiken für die öffentliche Sicherheit sind gering.

Aufgrund der bereits nach dem ersten Beobachtungsjahr gemachten positiven Erfahrungen beschloss das Parlament im Rahmen der Asylgesetz-Revision, den Sozialhilfeausschluss auf alle abgewiesenen Asylsuchenden auszudehnen.

Diese und weitere im revidierten Asylgesetz vorgesehenen Massnahmen tragen zur Lösung der noch bestehenden Probleme bei. Nach wie vor gibt es zu viele Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch ohne Asylgrund stellen und zu viele Abgewiesene, die illegal im Land bleiben. Die angestrebten Ziele der Asylpolitik müssen weiter verfolgt werden: weniger unbegründete Gesuche, weniger illegal Anwesende und bessere berufliche Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen.

  • So müssen offensichtlich unbegründete Asylgesuche weiter reduziert werden. Dies ist ein Ziel der am 24. September 2006 zur Abstimmung gelangenden Asylsgesetzrevision. Es darf nicht attraktiv sein, ein unbegründetes Asylgesuch in der Schweiz einzureichen.
  • Es muss mehr unternommen werden, damit Asylsuchende ihre Papiere abgeben und ihre Identität offen legen. Mit dem revidierten Asylgesetz wird hier eine Verbesserung erwartet. Damit können die Asylverfahren verkürzt und die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden verbessert werden.
  • Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene müssen gezielter in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die ersten Pilotprojekte für Flüchtlinge für eine Verbesserung in diesem Bereich beginnen im Herbst 2006.

Letzte Änderung 18.08.2006

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