Die Revisionsaufsichtsbehörde unterhält eine Zulassungsstelle und führt ein öffentliches Register für natürliche und juristische Personen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen. Sie beaufsichtigt Revisionsunternehmen, die Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen, und unterzieht sie mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung. Sie arbeitet mit den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Börsen, den Strafbehörden, den Zivilgerichten und mit den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden zusammen.
Keine Kosten für den Bund
Die Revisionsaufsichtsbehörde organisiert sich selbst und finanziert sich vollständig über Gebühren für ihre Verfügungen, Überprüfungen und Dienstleistungen sowie über Abgaben der staatlich beaufsichtigten Unternehmen. Das neue Zulassungs- und Aufsichtssystem ist somit für den Bund nicht mit Kosten verbunden.
Umfassende Neuordnung des Revisionsrechts
Das Parlament hat Ende 2005 eine umfassende Neuordnung des Revisionsrechts verabschiedet, welche die Lücken und Mängel des geltenden Rechts behebt. Die entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) und das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren wurden auch aufgrund von internationalen Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des US-amerikanischen „Sarbanes-Oxley Act“ und ähnlichen Entwicklungen in der Europäischen Union notwendig. Weiter haben Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche im In- und Ausland, den Bedarf nach einer glaubwürdigen Revision aufgezeigt.
Die Inkraftsetzung des materiellen Revisionsrechts (OR-Bestimmungen) ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
Dokumente
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Revisionsaufsichtsgesetz
(AS 2007 3971)
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Revisionsaufsichtsverordnung
(AS 2007 3989)
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Verordnung über die weitere Inkraftsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes
(AS 2007 3969)
Letzte Änderung 22.08.2007
Kontakt
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