Der Bericht Integrationsmassnahmen 2007, der vom Bundesrat am 22. August 2007 verabschiedet worden ist, umfasst ein Paket von insgesamt 46 Massnahmen. Diese wurden von 15 Bundesstellen erarbeitet und sollen die Integration der Ausländerinnen und Ausländer verbessern. Für die Begleitung des Massnahmenpakets ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) zuständig. Die Integrationsförderungsmassnahmen setzen in den Bereichen Sprache, Bildung, Arbeit, Soziale Sicherheit und Förderung der gesellschaftlichen Integration im Wohnumfeld an. Weitere ergänzende Massnahmen betreffen Bereiche wie Sport, Gesundheit oder Rassismusbekämpfung.
Gemäss vorliegender Berichterstattung wird der grösste Teil der Massnahmen planmässig umgesetzt. Auch haben die Arbeiten der IAM dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen.
Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen Bericht zur Frage der Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes in Erfüllung der Motion Schiesser "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe" (06.3445) sowie der Motion der sozialdemokratischen Fraktion "Aktionsplan Integration" (06.3765). Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Berichterstattung der IAM fliessen in diese Arbeiten ein.
Letzte Änderung 27.01.2010
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