Die Motion Barthassat (08.3616), die einen Zugang zur beruflichen Grundbildung für Jugendliche ohne gesetzlichen Status (Sans-Papiers) fordert, war von der Bundesversammlung 2010 angenommen worden. Der Bundesrat will sie nun mit einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) umsetzen. Der neue Artikel ergänzt die geltenden Bestimmungen zur Behandlung von Härtefällen und nennt die Voraussetzungen für eine Berufslehre jugendlicher Sans-Papiers: Sie müssen gut integriert sein, also namentlich eine Landessprache beherrschen und die öffentliche Ordnung respektieren. Zudem müssen sie mindestens fünf obligatorische Schuljahre absolviert haben.
Der rechtswidrige Aufenthalt dieser Jugendlichen ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass sie ihren Eltern in die Schweiz gefolgt sind. Heute können sie keine Berufslehre absolvieren, weil sie mangels Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung keinen Arbeitsvertrag abschliessen können. Zudem macht sich ein Arbeitgeber strafbar, wenn er eine solche lernende Person anstellt. Der Zugang zur Berufsbildung ist jugendlichen Sans-Papiers heute also verwehrt, während der Besuch eines Gymnasiums ohne Weiteres möglich ist.
Die Kantone, die politischen Parteien und die betroffenen Kreise sind eingeladen, im Rahmen der Vernehmlassung zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Letzte Änderung 02.03.2012
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