In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der Sozialdemokratischen Fraktion 14.4026 "Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz" macht der Bundesrat eine Bestandesaufnahme der Konzepte und Praktiken bei der medizinischen Versorgung in Fällen von häuslicher Gewalt in den Kantonen. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Kantone ihre Bestrebungen in diesem Bereich fortsetzen.
Lücken schliessen
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Thematik der häuslichen Gewalt noch besser in die Schulung von Gesundheitsfachpersonen integriert werden sollte. Damit ein Opfer von häuslicher Gewalt bei einem allfälligen Gerichtsprozess zu seinem Recht kommen kann, ist zudem eine gute Dokumentation der Verletzungen von zentraler Bedeutung. Deshalb will der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen prüfen, wie ein Opfer von Gewalttaten durch die Opferhilfe von den entsprechenden Kosten befreit werden könnte.
Obschon die medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in die Zuständigkeit der Kantone fällt, ist der Bundesrat schliesslich bereit zu prüfen, ob ein allgemeiner Informations- und Sensibilisierungsauftrag zuhanden der Behörden über die Opferhilfe bei einer künftigen Revision im OHG verankert werden kann.
Arbeiten werden fortgeführt
Der Bundesrat will die Anstrengungen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt und zur Verbesserung der Situation der Opfer fortsetzen. Das Thema wird im Rahmen der Arbeiten am Bericht zum Postulat Arslan 19.4369 "Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt" mit allen wichtigen Akteuren vertieft.
Letzte Änderung 20.03.2020
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