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EKM-Jahreskonferenz 2023

Die EKM-Jahreskonferenz 2023 findet am Donnerstag, 6. April 2023 zum Thema «Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz» im Casino Bern statt. Referentinnen und Referenten aus Forschung, Praxis und Politik setzen sich mit diversen Fragestellungen zur sozialen Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz auseinander und formulieren mögliche Lösungsansätze.

Die Anmeldung ist ab sofort bis am 19. März 2023 geöffnet. Eine Teilnahme ist vor Ort oder auch online möglich.

Mehr Rechtsgleichheit für Opfer häuslicher Gewalt – Stellungnahme der EKM

Werden Angehörige aus Drittstaaten Opfer häuslicher Gewalt, droht ihnen bei der Auflösung ihrer Ehe oder Familiengemeinschaft der Verlust ihres Aufenthaltsrechts. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates SPK-N will die Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) präzisieren und erweitern und sorgt so für mehr Rechtsgleichheit und einen verbesserten Opferschutz. Die EKM begrüsst diese Initiative.

Erkenntnisse des Runden Tisches «Studieren nach der Flucht» 2022

Die Erkenntnisse des Runden Tisches «Studieren nach der Flucht» sind nun öffentlich zugänglich.
 
Kriege, Not und Verfolgung zwingen Menschen zur Flucht. Unter den Schutzsuchenden sind auch viele Studierende. Für sie erweist sich der Zugang an die Schweizer Hochschulen als hürdenreich. Am Runden Tisch «Studieren nach der Flucht» 2022 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, der Zivilgesellschaft, der Behörden und der Politik Herausforderungen und skizzierten gemeinsam mögliche Lösungsansätze.

terra cognita 39: Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz

In der Schweiz gibt es ein Sicherheitsnetz, das vor Armut schützt. Bestimmte Bevölkerungsgruppen mit Migrationsbezug sind jedoch besonderen Armutsrisiken ausgesetzt. Zudem müssen Menschen ohne Schweizer Pass bei einem Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die aktuelle Ausgabe des EKM-Magazins terra cognita diskutiert Herausforderungen und Lösungsansätze auf dem Weg zu mehr sozialer Sicherheit für alle.

Werkstatt «Neues Wir»

Mit dem Programm «Neues Wir – Kultur Migration Teilhabe» fördert die EKM seit 2020 Projekte, welche die kulturelle Teilhabe in der Migrationsgesellschaft Schweiz stärken. Am 08. Juni 2022 traf sie sich mit den Projektträgerschaften zum Erfahrungsaustausch. Die gemeinsam erarbeiteten Lösungsansätze zu den Themen «Methoden», «Repräsentation» und «Finanzierung» stehen den Projektträgerschaften, weiteren Förderstellen und allen anderen Interessierten zur Verfügung.

EKM Jahresbericht 2021

Der Jahresbericht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM gibt einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten und Veröffentlichungen der Kommission im Laufe des Jahres 2021. Im Fokus standen Themen wie die Chancengerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft, die Auswirkungen von Corona auf den Migrationsbereich sowie die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe. In der Integrationsförderung der EKM konnten weitere Partnerschaften aufgebaut und zahlreiche Programme der kulturellen und politischen Teilhabe gefördert werden. Bei der Geschäftsleitung der EKM wurde nach der Pensionierung von Simone Prodolliet mit der neuen Geschäftsführerin Bettina Looser ein Wechsel vollzogen.

Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten

Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket verabschiedet, das zum Ziel hat, die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken bzw. auszuschliessen. Die EKM erachtet die Verknüpfung von Sozialhilfe und Ausländerrecht als problematisch und lehnt diese ausländerrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre ab. Sie empfiehlt stattdessen integrative und gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze.

Empfehlungen der EKM zum «Programm S»

Das Bundesprogramm bietet Kantonen bei der Unterstützung von Personen mit Status S einen finanziellen Rahmen. Die EKM empfiehlt, dass das Programm ihre Integration von Beginn weg unterstützt. Im Fokus müssen der Erhalt der Arbeits- und Bildungsfähigkeit stehen – ungeachtet ob und wann die Personen in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Die Schweiz braucht alle!

Personen der dritten Ausländergeneration, die älter als 25 und jünger als 40 Jahre alt sind, können sich noch bis zum 15. Februar 2023 erleichtert einbürgern lassen. Die EKM lädt sie dazu ein, diese Möglichkeit im verbleibenden Zeitraum noch zu nutzen. Denn um die Gegenwart und die Zukunft der Schweiz zu gestalten, braucht es die Mitsprache und das politische Engagement aller.

Empfehlungen zur obligatorischen Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die EKM betrachtet die Bildung und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine als eine besonders sensible Aufgabe. Sie soll darum gemeinsam von Bund, Kantonen und Pädagogischen Hochschulen getragen werden und sich in allen Umsetzungsschritten am Erhalt des Kindeswohls orientieren.

Personen der dritten Generation erleichtert einbürgern: Bilanz nach drei Umsetzungsjahren

Eine neue Studie der EKM zeigt: Die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration birgt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden, um attraktiv zu sein. Nur sehr wenige haben seit ihrer Einführung den Schweizer Pass erhalten.

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Jahresbericht 2021

Migration im Fokus

Jahresberichte der EKM

terra cognita 39: Soziale Sicherheit in der Migrationsgesellschaft Schweiz

terra cognita

Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration

Studie "Zugang zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Generation. Bilanz nach drei Umsetzungsjahren (2018–2020)"

Berichte und Studien

zu diversen migrationsrelevanten Themen

Empfehlungen

zu diversen migrationsrelevanten Themen

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