Interaktive Karten und Tabellen geben Auskunft zur Einbürgerungspraxis

Bern, 14.02.2020 - Bei der Frage, wer in der Schweiz ordentlich eingebürgert werden soll, haben die Kantone und Gemeinden ein gewichtiges Wort mitzureden. Bislang wurden zu diesen Einbürgerungen keine detaillierten Zahlen veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit haben die Eidgenössische Migrationskommission EKM und die Universität Genf (UNIGE) diese Lücke nun geschlossen: Interaktive Karten und Tabellen geben Auskunft zur lokalen Einbürgerungspraxis.

Die Einbürgerung stellt ausländische Staatsangehörige mit schweizerischen Staatsbürgerinnen und -bürgern rechtlich gleich und anerkennt sie offiziell als Schweizerinnen und Schweizer. Insbesondere das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist eine komplizierte Angelegenheit: In die Einschätzung, ob sich Personen für den Schweizer Pass eignen, sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund eingebunden. Sie beurteilen, ob sich Gesuchstellende ausreichend mit der Schweiz identifizieren und ob sie integriert sind. Bei der Beurteilung stehen ihnen weitreichende Ermessensspielräume offen.

Zur ordentlichen Einbürgerungspraxis lagen bislang keine detaillierten Zahlen vor. In enger Zusammenarbeit haben die Universität Genf und die EKM nun ein Werkzeug entwickelt, um die lokalen Unterschiede bei der ordentlichen Einbürgerung zu vergleichen. Politikerinnen und Politiker, Integrationsverantwortliche und die interessierte Öffentlichkeit können die Daten abfragen und Gemeinden und Kantone vergleichen.

Aus den interaktiven Karten und Tabellen erfahren Interessierte beispielsweise, dass die Gemeinde Bülach zwischen 1992 und 1996 einen weit grösseren Anteil ihrer ausländischen Wohnbevölkerung ordentlich eingebürgert hat als die Stadt Zürich, diese Tendenz sich aber in den Jahren 2011-2017 umgekehrt hat. Sie können auch entdecken, dass der Kanton Wallis bei den ordentlichen Einbürgerungen in den Jahren 2011-2017 einen signifikanten Anstieg verzeichnet hat und dass die Gemeindegrösse ausschlaggebend sein kann, wie hoch der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist, der eingebürgert wird.


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Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



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Letzte Änderung 30.01.2024

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