Rückblick

Staatsbürgerschaft in der Schweiz: Entwicklungen

Im Laufe der Zeit hat sich die Staatsbürgerschaft in der Schweiz stark gewandelt. Bis in die 1870er Jahre leitete sie sich vom Kantonsbürgerrecht ab. Wer einem Schweizer Kanton angehörte, war automatisch Schweizer Bürger. Einen einheitlichen Schweizer Pass gab es erst 1915.

Lange Zeit wurde der Erwerb der Staatsangehörigkeit als Ausgangspunkt für die Assimilation, also für die Angleichung einer ausländischen Person an die Schweizer Gepflogenheiten, betrachtet. Damit die Schweiz nicht der «Überfremdung» anheimfalle, wollte man Ausländerinnen und Ausländer zeitweise gar zwangseinbürgern. Mit der forcierten Einbürgerung wollte der Gesetzgeber die Voraussetzung schaffen, damit sich Ausländerinnen und Ausländer «assimilieren».

Während der beiden Weltkriege, als sich die Schweiz von den umliegenden Ländern abzuschotten suchte und den «Sonderfall» konstruierte, gelangte man zur Überzeugung, dass die Einbürgerung nicht der Ausgangspunkt, sondern die Krönung der Assimilation sei. In der Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz des Bundes, welches am 1. Januar 2018 in Kraft trat, erscheint die Einbürgerung als Krönung einer «erfolgreichen Integration».

Lange Zeit galt in der Schweiz zudem der Leitsatz, wonach die Schweizer Frau durch die Ehe mit einem Schweizer Mann das «Heimatrecht» ihres Gatten erwirbt. Dieses Prinzip wurde sinngemäss auf binationale Ehen angewandt: Schweizerinnen, die ausländische Staatsbürger heirateten, verloren in der Regel die Schweizer Staatsbürgerschaft und wurden zu Ausländerinnen oder Staatenlosen. Auch die Kinder, die aus solchen Ehen hervorgingen, hatten keinen Anspruch auf die Schweizer Staatsbürgerschaft. Umgekehrt wurde ausländischen Ehefrauen von Schweizern die schweizerische Staatsbürgerschaft automatisch übertragen; durch die Heirat wurden viele von ihnen zu Doppelbürgerinnen während andere ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben mussten.

Aufgrund der Ungleichbehandlung der Geschlechter hatten Schweizer Frauen in ihrem Kampf um Gleichstellung immer auch die Staatsbürgerschaft im Auge. Bereits im Jahr 1930 wurde der Bundesrat vom «Bund Schweizerischer Frauenvereine» gebeten, dafür einzutreten, die Staatsbürgerschaft als unverlierbares Persönlichkeitsrecht vom Zivilstand loszulösen. Doch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war die «Einheit der Familie», in deren Zentrum der Ehemann und Vater stand, bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft ausschlaggebend. Erst mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz des Bundes, welches am 1. Januar 1953 in Kraft trat, verloren Frauen ihr Schweizer Bürgerrecht nicht mehr automatisch. Sie konnten bei der Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger eine Erklärung abgeben, die es ihnen ermöglichte, ihre Staatsbürgerschaft beizubehalten. Ihre Kinder folgten jedoch weiterhin der Staatsbürgerschaft des Vaters.

Seit 1985 können Schweizer Mütter im In- und Ausland ihre angestammte Staatsbürgerschaft auf ihre Kinder übertragen. Seither sind Kinder aus binationalen Ehen in der Regel bei Geburt Doppelbürger. Dadurch, dass sich die Staatsbürgerschaft zu einem persönlichen, zivilstandsunabhängigen Status entwickelt hat, stieg die Zahl der Doppelbürgerinnen und Doppelbürger stark an. Das Gesetz trug dieser veränderten Situation Rechnung. In der Schweiz wurde das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft 1992 aufgehoben.

Die Zunahme der Doppelbürgerinnen und Doppelbürger steht auch in einem Zusammenhang mit der wachsenden Akzeptanz der Doppelbürgerschaft im internationalen Recht. Das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit hält beispielsweise fest, dass Staaten den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit nur verlangen sollen, wenn ein solcher möglich und zumutbar ist. Dieses neue Verständnis hat zur Folge, dass heute nur noch wenige Staaten darauf bestehen, dass ihre Staatsangehörigen beim Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft auf ihre angestammte Staatsbürgerschaft verzichten bzw. dass ihre Staatsangehörigen im Falle einer Einbürgerung gehalten sind, die Entlassung aus dem Bürgerrecht zu beantragen.

Materialien

Standardwerke

Studer, Brigitte, Gérald Arlettaz, Regula Argast: Das Schweizer Bürgerrecht - Erwerb, Verlust, Entzug von 1848 bis zur Gegenwart. Verlag Neue Zürcher Zeitung. Zürich, 2008.

Gérald Arlettaz et Silvia Burkart : Naturalisation, «assimilation» et nationalité suisse : l'enjeu des années 1900-1930. In: Devenir suisse : adhésion et diversité. PNR 21 du FNRS «Pluralisme culturel et identité nationale». Neuchâtel, 1991.

Letzte Änderung 01.06.2020

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