Staatenlosigkeit

Die Welt, in der wir leben, setzt sich aus Staaten zusammen. Die Staaten und ihre Staatsangehörigen sind miteinander durch gegenseitige Rechte und Pflichten verbunden. Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, einem Staat anzugehören und eine Staatsangehörigkeit zu besitzen.

Anders geht es Menschen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen und die deswegen staatenlos sind. Sie werden von keinem Staat als Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger anerkannt. Dadurch können sie grundlegende Rechte nur erschwert oder gar nicht wahrnehmen. Staatenlose haben keine Identität, sie existieren offiziell nicht. Dies hat in ihrem Alltag tiefgreifende Konsequenzen: Es ist ihnen beispielsweise nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen, und sie können in keinen Staat gehen, der ihnen Schutz gewährt.

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen über die Rechtstellung der Staatenlosen von 1954  ratifiziert. Dieses Übereinkommen definiert, wer staatenlos ist und welche Rechte staatenlose Menschen haben.

Staatenlose können ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit stellen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft die Gesuche. Werden staatenlose Personen anerkannt, erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung und können ein schweizerisches Reisedokument beantragen.

Letzte Änderung 01.06.2020

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