Kindersextourismus

Kindersextourismus

Unter Kindersextourismus wird die Widerhandlung von sexuellen Übergriffen zum Nachteil von minderjährigen Kindern im Ausland verstanden.

Personen mit solchen Absichten profitieren von den Unterschieden zwischen den geltenden Systemen der Strafverfolgung im betroffenen Land und deren in ihrem Heimatland. Sie missbrauchen ebenfalls die Naivität, die Armut und die sozialen Schwächen von Teilen der Bevölkerung im Ausland, welche besonders vom Phänomen des Sextourismus betroffen sind.

Das grundsätzliche Hauptziel einer Ferienreise für diese Touristen-Kategorie bildet die Kontaktaufnahme mit Kindern zwecks sexueller Ausbeutung.

In der Schweiz wird die Widerhandlung gegen sexuelle Handlungen mit Kindern gestützt auf Art. 187 StGB verfolgt. Je nach Schwere der Delikte können andere Gesetzesartikel angewendet werden (z. B. Art. 189 StGB – sexuelle Nötigung, oder Art. 190 StGB – Vergewaltigung).

In den letzten Jahren wurde der Kampf gegen Kindersextourismus durch die Schweizer Bundesbehörden verstärkt. Das Bundesamt für Polizei verfügt über ein Kommissariat, welches mit der Bearbeitung von Fällen der Pädokriminalität und Kinderpornografie beauftragt ist. Die Zusammenarbeit erfolgt mit zahlreichen in- und ausländischen Partnern.

Seit Juni 2008 steht der Bevölkerung ein elektronisches Formular zur Verfügung um Ereignisse im Zusammenhang mit Kindersextourismus den Strafverfolgungsbehörden zu melden.


Letzte Änderung 18.05.2017

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/kindersextourismus0.html