Meldepflichtige Waffen

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Kaninchentöter (einschüssig)

Kaninchentöter (einschüssig)

Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)

Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)

Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen

Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)

Paintballwaffen

Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)

Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern

Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern

Druckluft- und CO2-Waffen

Druckluft- und CO2-Waffen (keine Feuerwaffe)

Handrepetierer

Handrepetierer (Sportgewehre)

Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre

Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre

Handrepetierer für die Jagd

Handrepetierer für die Jagd

Ordonnanzrepetiergewehre

Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11, 31, Langgewehr 11

Meldepflichtige Waffen


Um meldepflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile zu erwerben, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag. Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, hat die übertragende Person innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der Erwerberin bzw. des Erwerbers zu senden.

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein

Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe (PDF, 128 kB, 27.03.2014)
Kantonale Waffenbüros (PDF, 200 kB, 24.01.2024)

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen meldepflichtigen Waffen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Letzte Änderung 24.01.2022

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/meldepflichtig.html