Dauer in Monaten

Die angegebene Verfahrensdauer stellt einen gemittelten Erfahrungswert (Median) dar. Dieser stützt sich auf unsere statistischen Erhebungen, welche aber im Einzelfall stark davon abweichen können. Die Dauer entspricht dem Zeitraum zwischen der Übermittlung des Ersuchens an das Ausland und dem Empfang der Erledigungsakten. Bei Zustellungen fällt der Eintrag unter "Empfehlung" angegebene Übermittlungsweg (ohne "Alternativen") darunter.

Kein Eintrag: Dies bedeutet, dass dem BJ keine genügend gesicherten Erkenntnisse der letzten Jahre vorliegen. In diesen Fällen kann z. B. für das Ansetzen eines Vorladungstermins trotzdem ohne weiteres mit dem Fachbereich Rechtshilfe II Kontakt aufgenommen werden.

 

Letzte Änderung 05.09.2023

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