Verpflichtungskredit für die internationale Zusammenarbeit im Migrations- und Rückkehrbereich

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 28. Juni 2011 die Schaffung eines Verpflichtungskredits für die internationale Zusammenarbeit im Migrations- und Rückkehrbereich gutgeheissen. Dieser löst den vom Bundesrat im Jahr 1999 gewährten Rahmenkredit für die Rückkehrhilfe (ILR) ab. Die Gewährung dieses Kredits stützt sich auf Artikel 100 AIG, der bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten fördert und den Bundesrat zum Abschluss von Abkommen ermächtigt, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken und die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern.

Der Kredit über 140 Millionen Franken wurde dem SEM ab dem 1. Januar 2012 für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren bereitgestellt.

Dieser Kredit ist ein wesentliches Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik, das in erster Linie die Finanzierung von Projekten in folgenden Bereichen ermöglichen soll:

  • Rückkehrhilfe;
  • Prävention der irregulären Migration;
  • Schutz von Migranten und Flüchtlingen im Erstaufnahmeland;
  • Schutz von Migranten und Flüchtlingen auf der Migrationsroute;
  • Stärkung der Kapazitäten der Erstaufnahme- und Transitländer im Rahmen der Migrationssteuerung in ihrem Hoheitsgebiet.

Letzte Änderung 09.04.2021

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