Legende Visumbestimmungen


Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)


Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Britische Pässe, welche in der Rubrik Nationalität einen der folgenden Einträge aufweisen:
◾  "British Citizen" (B.C.);
       ○  Visumbefreiung;
◾  "British National (Overseas)" (B.N.O.);
       ○  Visumbefreiung für einen Aufenthalt bis 90 Tage (V1);
       ○  Visumpflicht für einen Aufenthalt über 90 Tage (V);
◾  "British Overseas Territory Citizen" (B.O.T.C.);
       ○  Visumbefreiung für einen Aufenthalt bis 90 Tage (V1);
       ○  Visumpflicht für einen Aufenthalt über 90 Tage (V);
◾  "British Overseas Citizen" (B.O.C.);
       ○  Visumbefreiung für einen Aufenthalt bis 90 Tage (V1);
       ○  Visumpflicht für einen Aufenthalt über 90 Tage (V);
◾  "British Subject";
       ○  Visumbefreiung für einen Aufenthalt bis 90 Tage (V1);
       ○  Visumpflicht für einen Aufenthalt über 90 Tage (V);
◾  "British Protected Person";
       ○  Visumbefreiung für einen Aufenthalt bis 90 Tage (V1);
       ○  Visumpflicht für einen Aufenthalt über 90 Tage (V).


Die Visumpflicht ist für Jugendliche mit Kollektivpass gemäss Europäischem Übereinkommen vom 16. Dezember 1961 aufgehoben.


Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe.

Es besteht eine Visumpflicht:

  • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbst wenn diese weniger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert).

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe.

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber eines biometrischen oder nicht-biometrischen serbischen Reisepasses, der von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurde (V);
  • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbst wenn diese weniger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert).

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber eines Reisepasses, der keine Personalausweisnummer enthält (V);
  • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbst wenn diese weniger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert).

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Hong Kong Special Administrative Region People’s Republic of China Passport (HKSAR-Pass).

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber des Document of Identity for visa purposes mit dem Eintrag "Chinese" in der Rubrik "Nationality". In diesem Fall ist das Dokument ein chinesischer Pass (V).

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Macao Special Administrative Region People’s Republic of China Passport (MSAR-Pass).

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber des Macao Special Administrative Region People’s Republic of China Travel Permit (MSAR-Travel Permit) mit dem Eintrag "Chinese" in der Rubrik "Nationality". In diesem Fall ist das Dokument ein chinesischer Pass (V).

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  


Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber gewöhnlicher vanuatuischer Pässe, die vor dem 25. Mai 2015 ausgestellt wurden.

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber gewöhnlicher vanuatuischer Pässe, die ab dem 25. Mai 2015 ausgestellt wurden.
    Bemerkung:
    Inhaber eines von Vanuatu ab dem 25. Mai 2015 ausgestellten gewöhnlichen Passes, die vor dem 4. Mai 2022 in den Schengen-Raum eingereist sind, dürfen ihren Aufenthalt fortsetzen und ohne Visum ausreisen. Dies gilt nicht für das Überschreiten vorübergehender Aussengrenzen zwischen Mitgliedstaaten.

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  

   

Letzte Änderung 15.08.2022

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