25. Gemischter Ausschuss Schweiz-EU zur Personenfreizügigkeit

Bern-Wabern, 25.11.2022 - Die 25. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat am 25. November 2022 in Brüssel stattgefunden. Wie gewohnt haben die beiden Delegationen verschiedene Fragen betreffend die Anwendung und Weiterentwicklung des FZA diskutiert. Die Schweizer Seite hat über den Entscheid des Bundesrats vom 16. November 2022 informiert, wonach für Kroatien im Jahr 2023 die Ventilklausel gilt.

Die Sitzung des Gemischten Ausschusses unter dem Vorsitz der Schweiz hat nach zweijähriger virtueller Durchführung wieder physisch in Brüssel stattgefunden. Im Rahmen des Austausches hielten beide Seiten fest, dass das Freizügigkeitsabkommen (FZA) grundsätzlich gut funktioniert und beleuchteten in dem Zusammenhang die wichtigsten Ereignisse der letzten zwölf Monate. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Inkrafttretens des Abkommens betonte die Schweiz, dass das FZA Errungenschaften und Vorteile für beide Seiten mit sich bringt. 

Anrufung der Ventilklausel für Kroatien ab 1. Januar 2023

Die Schweizer Delegation hat die EU anlässlich des Gemischten Ausschusses über die Entscheidung des Bundesrates vom 16. November 2022 zur Anwendung der Ventilklausel informiert. Die im FZA vorgesehene Ventilklausel ermöglicht es der Schweiz, einseitig zeitlich begrenzte Kontingente für Bewilligungen einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Vom 1. Januar 2023 bis am 31. Dezember 2023 wird die Anzahl Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen, beschränkt.

Revision im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen

An der Sitzung des Gemischten Ausschusses haben die EU und die Schweiz den Stand bei der geplanten Revision von Anhang III des FZA thematisiert. Aktuell finden auf technischer Ebene Gespräche statt. Die Revision von Anhang III FZA hat zum Ziel, die Entwicklungen des EU-Rechts zu übernehmen, wie beispielsweise die digitalisierte Verwaltungszusammenarbeit, elektronische Anerkennungsverfahren sowie ein Vorwarnmechanismus.

Jubiläum zum 20-jährigen Bestehen des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens

Das FZA wurde am 31. Mai 2002 in Kraft gesetzt. Beide Partner unterstrichen die Wichtigkeit des Abkommens im Rahmen der Bilateralen I. Insgesamt funktioniert das FZA gut. Die Personenfreizügigkeit führt zu einer höheren Mobilität innerhalb Europas, indem Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei leben, arbeiten oder studieren können. Anlässlich des Gemischten Ausschusses hat die Schweiz festgehalten, dass die Pflege und Weiterführung geregelter Beziehungen, wie sie im FZA verankert sind, für beide Seiten ein Gewinn ist und auch in der Zukunft eine Priorität darstellt.

Im Laufe der Jahre konnte der Gemischte Ausschuss zur Klärung von Fragen beitragen, die sich konkret auf das Leben und die Arbeit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in der EU und EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz auswirken.

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des FZA zu besprechen. Die Schweizer Delegation führte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Nicolas von Lingen, Sektionsleiter für die EWR-Länder, die Schweiz, Andorra, Monaco und San Marino, Generalsekretariat der Europäischen Kommission.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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