"In Europa hat kaum ein Land eine härtere Praxis"

Interview mit Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, 24. Januar 2017: Luzerner Zeitung; Tobias Bär.

Luzerner Zeitung: "Trotz weniger Asylgesuchen bleibe die Situation volatil, sagt Migrations-Staatssekretär Mario Gattiker. Im Umgang mit eritreischen Asylsuchenden sei die Schweiz strenger als die Nachbarländer."

Mario Gattiker, 2016 gingen in der Schweiz rund 12000 Asylgesuche weniger ein als im Vorjahr. Ist dieser Rückgang die Folge des Flüchtlingsdeals zwischen der EU und der Türkei, mit dem sich Europa die Flüchtlinge vom Hals halten will?
Der Rückgang der Asylgesuche in ganz Europa ist im Wesentlichen die Folge dieses Abkommens. Dazu kommt die kohärente Asylpolitik der Schweiz. Wir wenden das Dublin-Abkommen konsequent an, gemäss dem jener Staat für das Verfahren zuständig ist, in den ein Asylsuchender nachweislich zuerst einreiste. Weil Italien inzwischen seine Hausaufgaben macht und die Personen zu über 90 Prozent registriert, werden viele zum Dublin-Fall und nach Italien rücküberstellt. Dublin-Fälle und schwach begründete Asylgesuche werden in der Schweiz rasch entschieden. Das führt dazu, dass verschiedene Gruppen von Asylsuchenden auf andere Länder ausweichen.

Kann die von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitete Notfallplanung folglich wieder in der Schublade verschwinden?
Nein. Der Migrationsdruck auf Europa bleibt enorm hoch. Die Situation in Syrien und im Irak ist dramatisch. Wir rechnen 2017 mit 24 500 Asylgesuchen, mit einer Bandbreite von 22 000 bis 27 000. Allerdings ist dafür der Fortbestand der Vereinbarung zwischen der Türkei und der EU die Voraussetzung. Sollte diese brechen, ist mit einem starken Anstieg der Gesuche in Europa zu rechnen.

Müsste in diesem Fall das Grenzwachtkorps durch Militärpolizisten unterstützt werden, wie es Bundesrat Ueli Maurer vorschwebt?
Gemäss unseren Prognosen muss 2017 sehr wahrscheinlich nicht mit einem besonders starken und raschen Anstieg der Asylgesuche gerechnet werden. Unser Notfallplan sieht nur für ein solches Szenario den Beizug der Armee vor. Der Entscheid liegt aber nicht bei mir, sondern beim Bundesrat.

Wegen der konsequenten Asylpraxis der Schweiz wollen viele Asylsuchende ihr Gesuch nicht hier stellen – und tauchen unter. Hat sich das Problem inzwischen entschärft?
Die Situation war besonders in den letzten Sommermonaten problematisch, als bis zu 60 Prozent der Asylsuchenden vor oder nach der Erfassung des Asylgesuchs verschwanden. Die meisten reisten nach Deutschland weiter. Im November waren es nur noch 16 Prozent, im Dezember 24 Prozent. Die deutschen Behörden haben uns bestätigt, dass sich die Situation verbessert hat. Verschiedene Massnahmen haben dazu beigetragen, dass wir vor allem das Verschwinden in der ganz frühen Phase des Asylverfahrens reduzieren konnten. So werden die Asylsuchenden in grösseren Gruppen mit Bussen von Chiasso in andere Bundeszentren transportiert. Die Busse werden von Grenzwächtern begleitet, und das Aussteigen wird überwacht. Dazu kommt die intensive Zusammenarbeit mit Italien und Deutschland.

Teil dieser Zusammenarbeit ist eine konsequente Rückweisungspraxis an der Südgrenze, die auch Anlass zur Kritik gegeben hat.
Die Rückweisungen liegen in der Kompetenz des Grenzwachtkorps, mit dem wir aber eng zusammenarbeiten. 2016 hat das GWK in rund 22000 Fällen Rückweisungen verfügt, weil jemand kein Asylgesuch stellen, sondern in den Norden weiterreisen wollte. Ich möchte aber betonen: Die Schweiz ist offen für Flüchtlinge und gewährt diesen Schutz gemäss den Bestimmungen der Flüchtlingskonvention. Wir gehören zu den Hauptaufnahmeländern in Europa. 2016 haben wir über die Umverteilungs- und Neuansiedlungsprogramme der EU rund 1000 Personen zusätzlich aufgenommen. Wir setzen nicht auf Abschreckung.

Verschärft haben Sie im vergangenen Juni aber die Praxis bei Gesuchstellern aus Eritrea, das 2016 erneut das wichtigste Herkunftsland war. Wie viele Eritreer bekamen die Änderung zu spüren?
Den Grossteil der eritreischen Asylsuchenden, rund 75 Prozent, anerkennen wir weiterhin als Flüchtlinge oder nehmen sie vorläufig auf. Diese Personen sind vom Nationaldienst desertiert, ­ihnen droht bei einer Rückkehr eine exzessive Bestrafung. Neu gehen wir aber davon aus, dass für einen Teil der Eritreer bei einer Rückkehr kein Risiko einer menschenrechtswidrigen Bestrafung besteht. Diese Personen – etwa jeder zehnte Asylsuchende aus Eritrea – wurden noch nie für den Nationaldienst aufgeboten, wurden bereits entlassen oder sind vom Dienst befreit. Das Problem ist, dass Eritrea keine Rückführungen unter Zwang akzeptiert. Die Abgewiesenen landen deshalb bei uns in der Nothilfe.

Nun braucht es noch den Segen des Bundesverwaltungsgerichts.
Es sind rund 650 Rekurse beim Gericht hängig. Sollte dieses zum Schluss kommen, dass wir zu weit gehen, dann müssten wir die Verschärfung zurücknehmen. Wir haben die Situation in Eritrea aber sehr genau analysiert, auch vor Ort. Und wir sind zum Schluss gekommen, dass die Änderung gerechtfertigt ist.

Vielen Bürgerlichen geht dies aber noch zu wenig weit. Schützenhilfe erhalten sie von einem Bericht von EU-Diplomaten, in dem die grosszügige Aufnahmepraxis der europäischen Länder kritisiert wird. Sind weitere Verschärfungen angezeigt?
Bei uns rennt dieser Bericht offene Türen ein. Die Kernbotschaft lautet: Die Haltung, jedem Eritreer Asyl zu gewähren, ist falsch. Damit liegen die Diplomaten absolut richtig! Bei uns gibt es keine pauschale Asylgewährung, wir prüfen jeden Einzelfall. Was Eritrea anbelangt, hat wohl kaum ein Land in Europa eine strengere Asylpraxis als die Schweiz. Aber die Situation ist selbstverständlich unbefriedigend. Zusammen mit den europäischen Ländern müssen wir darauf hinwirken, dass die eritreische Regierung Rückkehrer menschenrechtskonform behandelt. Der Bundesrat hat entschieden, dass der Dialog mit Eritrea intensiviert werden soll.

Mit dem neuen Asylgesetz erhöht der Bund seine Unterbringungs­kapazität. Wie weit sind Sie bei der Suche nach neuen Bundeszentren?
Zwölf von geplanten 18 Standorten stehen fest. In der Region Zentral- und Südschweiz sowie in der Westschweiz haben die Gespräche bislang noch nicht zum Ziel geführt. Wir suchen immer nach einer Lösung, die auch vom jeweiligen Kanton getragen wird. Bislang sind wir gut gefahren mit dieser Strategie. Manchmal dauert dann die Lösungsfindung halt etwas länger.

Stehen bis Ende Jahr sämtliche Standorte fest?
Ja, die politischen Entscheide fallen auf jeden Fall in diesem Jahr. Dann folgen die baurechtlichen Bewilligungsverfahren. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Umsetzung des neuen Asylgesetzes, die für 2019 vorgesehen ist, verzögern wird. Wir haben nämlich nicht nur einen Plan A, sondern auch einen Plan B mit Übergangslösungen.

Von den anerkannten Flüchtlingen ist die Hälfte auch nach zehn Jahren in der Schweiz arbeitslos. Die Konferenz für Sozialhilfe (Skos) fordert vom Bund ein stärkeres Engagement bei der Arbeitsmarktintegration. Erhören Sie den Ruf?
Man darf nicht vergessen: Viele Flüchtlinge sind traumatisiert, dazu kommen die fehlenden Sprachkenntnisse. Das macht die Integration in den Arbeitsmarkt schwierig. Wir sind aber ebenfalls der Meinung, dass Verbesserungspotenzial besteht. Und wir sind bereit, über zusätzliche Massnahmen zu diskutieren. Primär sind für die Arbeitsmarktintegration aber die Kantone zuständig. Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest, führt Pilotprojekte durch – und beteiligt sich an der Finanzierung.

Die Kantone monieren aber, die Integrationspauschale von 6000 Franken pro Flüchtling sei zu tief.
Die Kosten werden derzeit evaluiert. Entscheidend ist, ob eine allfällige Erhöhung der Pauschale auch einen Nutzen bringt. Wenn ja, dann wäre das eine Win-win-Situation. Dann wäre die Erhöhung der Pauschale keine Mehrausgabe, sondern eine Investition, weil sich dadurch hohe Mehrkosten in der Sozialhilfe vermeiden liessen.

Festhalten lässt sich: Die weiterhin hohe Zahl von Asylgesuchen belastet die öffentliche Hand.
Das ist so. Aufgrund der dramatischen Lage in den Krisengebieten vor den Toren Europas haben wir eine hohe Schutzquote. Die Zahl der Asylgewährungen und vorläufigen Aufnahmen ist stark angestiegen. Von 4100 im Jahr 2012 auf 12800 im Jahr 2016. Und es sieht danach aus, dass weiterhin viele Schutzbedürftige nach Europa kommen werden. 

Letzte Änderung 24.01.2017

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