Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs)

Im Rahmen zweier nationaler Asyl Konferenzen (21. Januar 2013 und 28. März 2014) haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den Eckwerten der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren zugestimmt und die Gesamtplanung für die Umsetzung dieser Vorlage festgelegt.

An seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 hat das Parlament die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren gutgeheissen (AS 2016 3101). Diese wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von 66,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und von allen Kantonen angenommen.

Die Neustrukturierung des Asylbereiches ist am 1. März 2019 in Kraft getreten.

Gemäss der Neustrukturierung wird die Mehrheit der Asylgesuche in raschen Verfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen (beschleunigte Verfahren und Dublin-Verfahren). Die betroffenen Asylsuchenden werden für die Dauer des Verfahrens und des Wegweisungsvollzuges während maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes untergebracht. Als flankierende Massnahme zu den raschen Verfahren haben Asylsuchende einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung über das Asylverfahren und auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Sind weitere Abklärungen notwendig, wird ein Asylgesuch im erweiterten Verfahren behandelt und die Betroffenen werden wie auch im alten Recht den Kantonen zugewiesen. Es soll innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden, einschliesslich des Vollzugs einer allfälligen Wegweisung.

Für eine rasche Umsetzung der Beschleunigungsvorlage wurden zudem die - teilweise langwierigen - ordentlichen Baubewilligungsverfahren durch ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren ersetzt.

Dokumentation


Gesetz und Verordnungen

Amtliche Sammlung






Letzte Änderung 01.03.2019

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