Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien

Worum geht es?

Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten. Bei jeder Erweiterung der EU muss das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zuerst angepasst werden (zusätzliches Protokoll). Die Erweiterung des FZA auf Kroatien wurde im Protokoll III ausgehandelt. Dieses sieht nach einem 10-jährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor.

Da die Genehmigung des Protokolls dem fakultativen Referendum unterliegt und Gesetzesanpassungen erforderlich macht, ist ein Vernehmlassungsverfahren (Art. 147 BV, SR 101 und Art. 3 Abs. 1 lit. c des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren VIG, SR 172.061) durchgeführt worden. Dieses wurde am 28. November 2013 abgeschlossen.

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament verabschiedet. Das entsprechende Protokoll III wurde gleichentags unterzeichnet und ebenfalls den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet. Die Ratifikation, also die rechtlich verbindliche Inkraftsetzung, soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt.

Die eidgenössischen Räte haben am 17. Juni 2016 der Ratifikation des Protokolls III zugestimmt (BBl 2016 4999) und den Bundesrat ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren, wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht. Mit der am 16. Dezember 2016 vom Parlament beschlossenen Umsetzung von 121a BV wurde die Bedingung für die Ratifizierung von Protokoll III erfüllt. Das Protokoll III trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Was ist bisher geschehen?

  • 1. Juni 2002: Das FZA tritt in Kraft (im Rahmen der Bilateralen I).
  • 25. September 2005: Abstimmung über das Protokoll I (Ausdehnung des FZA auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten).
  • 1. April 2006: Das Protokoll I tritt in Kraft.
  • 8. Februar 2009: Abstimmung über die Weiterführung des FZA sowie über das Protokoll II (Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien).
  • 1. Juni 2009: Das Protokoll II tritt in Kraft.
  • 8. März 2013: Der Bundesrat verabschiedet das Verhandlungsmandat zur Ausdehnung des am 21. Juni 1999 abgeschlossenen Freizügigkeitsabkommen (FZA) auf Kroatien (Medienmitteilung).
  • 28. August 2013: Der Bundesrat schickt das Ergebnis der Verhandlungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • 4. März 2016: Der Bundesrat unterzeichnet das Protokoll III und verabschiedet die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien (Medienmitteilung).
  • 16. Dezember 2016: Schweiz ratifiziert Kroatien-Protokoll (Medienmitteilung)
  • 21. Dezember 2016: Anpassungen an der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (Medienmitteilung)

Dokumentation

Vernehmlassung

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

    

Links

Weitere Informationen zur Umsetzung der neuen Zuwanderungsbestimmungen (Artikel 121a der Bundesverfassung) finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM:

Weitere Informationen über die Entwicklung der Personenfreizügigkeit finden Sie auf der Website der Direktion für europäische Angelegenheiten DEA:

Letzte Änderung 01.01.2017

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