Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat

Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Worum geht es?

Mit dieser Vorlage sollen die noch in Papierform bestehenden Ausländerausweise durch zeitgemässe Ausweise im Kreditkartenformat abgelöst werden. Betroffen sind folgende Ausweiskategorien: Grenzgängerinnen und Grenzgänger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G), erwerbstätige Familienangehörige von Diplomatinnen und Diplomaten (Ci), Asylsuchende (N), vorläufig aufgenommene Personen (F) sowie EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C.

Nach einer Konsultation der Kantone im November 2016 wurde ein neuer Ausweis im Kreditkartenformat mit integrierten biometrischen Daten (Foto und Unterschrift) und ohne Chip gewählt, der den heutigen Anforderungen bezüglich Sicherheit und Fälschungsbekämpfung entspricht.

Die Einführung soll in der ganzen Schweiz gestaffelt zwischen dem 1. November 2019 und voraussichtlich dem 1. Juli 2021 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2021dürfen nur noch neue Ausweise bei Neuausstellung oder Erneuerung in Kreditkartenformat ausgestellt werden.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen wurde vom 14. Dezember 2018 bis zum 1. April 2019 durchgeführt. Die Vorlage wurde durch die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst.

Folgende Verordnungen werden angepasst:

  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • Gebührenverordnung AIG (GebV-AIG)
  • Asylverordnung 1 (AsylV1)
  • Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)

Die Verordnungsanpassungen sind am 1. November 2019 in Kraft getreten.

Was ist bisher geschehen?

  • Vor-Konsultation der Kantone: November 2016 und Juni 2018 (Grenzgänger).
    Zudem wurden die Kantone über die Vertreter der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und des Verband der Kantonalen Passstellen (VKP) im Projektausschuss mit einbezogen.
  • Am 14. Dezember 2018 schickt der Bundesrat den Vorentwurf der Verordnungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 20. September 2019 hat der Bundesrat die Verordnungsanpassungen gutgeheissen und ihr Inkrafttreten auf den 1. November 2019 festgelegt (Medienmitteilung).

Dokumentation

Ergebnisse

Verabschiedete Dokumente

Letzte Änderung 01.11.2019

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