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Viertägiger Arbeitsbesuch von Bundesrätin Sommaruga in Sri Lanka
Medienmitteilung vom 5. August 2018
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Sri Lanka und die Schweiz schliessen eine Migrationspartnerschaft
Medienmitteilung vom 6. August 2018
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Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka: Interview mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Interview RTS Forum, 6. August 2018
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"Sri Lanka ist in einer fragilen Lage"
Interview Tages-Anzeiger, 7. August 2018
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Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka
O-Ton, 7. August 2018
Sri Lanka ist für die ganzheitlich ausgerichtete Migrationsaussenpolitik der Schweiz seit Jahrzehnten von besonderer Bedeutung. In der Folge des fast dreissigjährigen bewaffneten Konflikts fanden viele Vertriebene Schutz in der Schweiz. Heute leben rund 51‘000 Sri Lankerinnen und Sri Lanker in der Schweiz, etwa die Hälfte hat das Schweizer Bürgerrecht. Gleichzeitig hat die Zahl der Asylgesuche in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Oktober 2016 unterzeichnete Bundesrätin Sommaruga ein Migrationsabkommen mit Sri Lanka, das die Grundlage bildet für eine verstärkte Zusammenarbeit.Diese Zusammenarbeit soll mit dem Aufbau einer Migrationspartnerschaft weiter vertieft werden. Die Migrationspartnerschaft ist ein Ziel der interdepartementalen Arbeitsgruppe für die Migrationsaussenpolitik der Schweiz, der Bundesrat hat die Unterzeichnung im Juni 2018 gutgeheissen und Bundesrätin Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), damit beauftragt, ein entsprechendes Memorandum of Understanding zu unterzeichnen.
Die Schweiz unterstützt Sri Lanka seit 2001. Zu Beginn des Engagements standen die Friedenspolitik und die humanitäre Hilfe im Vordergrund, inzwischen unterstützt die Schweiz Sri Lanka in der Umsetzung ihrer Arbeitsmigrationspolitik durch ein Programm der DEZA. Auf diese Weise erhalten Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten Informationen, Rechtshilfe und Beratung. Das Engagement hilft diesen Menschen und ihren Angehörigen, zu längerfristigen Lebensperspektiven beizutragen und einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung von Sri Lanka zu leisten.
Die Schweiz hat ihre Unterstützung für Sri Lanka im Jahr 2001 aufgenommen. Zu Beginn standen die Friedenspolitik und die humanitäre Hilfe zur Linderung der Folgen des Bürgerkriegs und des Tsunamis vom 26. Dezember 2004 im Vordergrund. Gleichzeitig setzte sich die Schweiz für die Einhaltung der Menschenrechte ein.Der fast dreissigjährige bewaffnete Konflikt in Sri Lanka zwang Hunderttausende in die Flucht. Viele Vertriebene fanden in der Schweiz Schutz. So leben heute rund 51 000 Menschen aus Sri Lanka in der Schweiz, etwa die Hälfte von ihnen hat inzwischen das Schweizer Bürgerrecht. (EDA: Bilaterale Beziehungen Schweiz - Sri Lanka)
Seit 2010 unterstützt die DEZA in Sri Lanka ein Programm zur sicheren und regulären Arbeitsmigration (SLMP). Das Programm ist Teil des grösseren Engagements der Schweiz zum Thema in Südasien und im Nahen Osten. Das SLMP stärkt die Rechte der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten und macht Arbeitsmigration sicherer. Das wiederum trägt dazu bei, den Menschen eine längerfristige Lebensperspektive zu geben und zur nachhaltigen Entwicklung Sri Lanka’s beizutragen.
Auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist vor Ort aktiv. Es gewährt Rückkehrern beispielsweise individuelle Rückkehrhilfe (PDF, 267 kB, 13.02.2014) und unterstützt seit 2014 unter anderem ein Berufsbildungsprojekt im Norden und Osten des Landes. In diesem Projekt können sich junge Leute aus- und weiterbilden und damit ihre Beschäftigungschancen auf dem heimischen Arbeitsmarkt verbessern. Das Programm bietet jungen Menschen damit eine Alternative zur Emigration.
Einen weiteren Fokus legt die Schweiz auf die Versöhnung nach dem langjährigen bewaffneten Konflikt und die Vergangenheitsbewältigung. Sie unterstützt Sri Lanka in der Stärkung des Rechtsstaats sowie der Verfassungsreform. So fördert die Schweiz die unabhängige Menschenrechtskommission sowie Organisationen von Familien der zahlreichen Verschwundenen. Im Übrigen wollen die Schweiz und Sri Lanka ihre Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen verstärken. Ende 2017 haben sie dazu in Colombo ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet. (Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz)
Im Zentrum des langjährigen Engagements der Schweiz in Sri Lanka stehen heute die Unterstützung des Reform- und Versöhnungsprozesses sowie die Dynamisierung der bilateralen Beziehungen. Auch in der Migrationsaussenpolitik pflegt die Schweiz einen ganzheitlichen Ansatz, bezieht also konsequent Migration, Entwicklung und weitere Aspekte ein. Um eine kohärente Migrationsaussenpolitik sicherzustellen, hat der Bundesrat im Februar 2011 die interdepartementale Struktur zur Koordination der internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ-Struktur) geschaffen. Darin vertreten sind EJPD, EDA und WBF. Die IMZ erstellt jedes Jahr einen Bericht über die Aktivitäten und Ziele, der vom Bundesrat verabschiedet wird.
Der Abschluss eines MoU zum Aufbau einer Migrationspartnerschaft ist ein Ziel des Berichtes 2018. Der Bundesrat hat den Bericht im April 2018 verabschiedet und den zuständigen Kommissionen des Parlaments zur Kenntnis gebracht. Die Unterzeichnung des MoU hat der Bundesrat im Juni 2018 genehmigt. (EDA: Migrationsaussenpolitik der Schweiz, Medienmitteilung DEZA: Schweizer Engagement in Sri Lanka, EDA: Sri Lanka Strategie des Bundes)
Die Asyl- und Wegweisungspraxis der Schweiz berücksichtigt stets die aktuelle Lage in den Herkunftsländern. Für Sri Lanka wurde die Praxis im ersten Halbjahr 2016 letztmals angepasst. Zuvor hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf einer Dienstreise die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Sri Lanka neu evaluiert. Vorangegangen war ein Entscheidmoratorium, das von Sommer 2013 bis Mai 2014 gegolten hatte. Grund dafür war, dass zwei abgewiesene Asylsuchende bei ihrer Einreise in Sri Lanka verhaftet worden waren. Die Angelegenheit wurde minutiös untersucht, auch vor Ort. Die beiden betroffenen Männer sind heute auf freiem Fuss. (Medienmitteilung SEM: Schlussbericht zur Verhaftung von zwei Asylsuchenden)
Die Sicherheitslage hat sich im ehemaligen Konfliktgebiet im Norden des Landes insgesamt verbessert. Zudem sind beim Schutz der Menschenrechte heute substantielle Fortschritte zu verzeichnen, so etwa im Bereich der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Es bestehen aber immer noch Defizite.
Das SEM trägt diesen Umständen im Rahmen der üblichen Einzelfallprüfung der Asylgesuche Rechnung, hält den Wegweisungsvollzug nach Sri Lanka seit 2016 für alle Landesteile aber für zumutbar.
2017 war Sri Lanka das sechstwichtigste Herkunftsland im Asylbereich. Die Anerkennungsquote lag 2014 bei rund 71 Prozent, sank 2015 auf 58 Prozent und liegt aktuell bei 32 Prozent. (Medienmitteilung SEM: Anpassung Asyl- und Wegweisungspraxis, SEM: Focus Sri Lanka 2016 (PDF, 2 MB, 05.07.2016), Asylstatistik 2017 (PDF, 1 MB, 13.07.2020))
Von den vertieften politischen Beziehungen zeugen zahlreiche hochrangige Treffen in den letzten Jahren:
- Nachdem Bundesrat Didier Burkhalter im März 2015 Sri Lanka besuchte, traf er im März 2016 den Aussenminister von Sri Lanka, Mangala Samaraweera, in Bern.
- Im September 2015 traf die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga den sri-lankischen Präsidenten Maithripala Sirisena am Rande der UNO-Generalversammlung.
- Am 22. Januar 2016 fand ein Treffen zwischen Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und dem Premierminister Ranil Wickremesinghe in Davos statt.
- Im Oktober 2016 unterzeichnete Bundesrätin Sommaruga ein Migrationsabkommen mit Sri Lanka. Das Abkommen bildete die Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Sri Lanka im Migrationsbereich.
- Die für August 2018 geplante Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) zum Aufbau einer Migrationspartnerschaft wird die bilaterale Zusammenarbeit weiter verstärken, hauptsächlich im Bereich der Menschenrechte, bei der beruflichen Ausbildung junger Menschen sowie der Arbeitsmigration im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit. (Medienmitteilung EJPD: Bundesrätin Sommaruga unterzeichnet Migrationsabkommen mit Sri Lanka)
Rückkehrabkommen
Rückübernahmeabkommen regeln die Grundlagen, Modalitäten, Verfahren und Fristen der operationellen Zusammenarbeit bei der Identitätsabklärung und der Rückführung von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen des jeweils anderen Staates.
Migrationsabkommen
Migrationsabkommen regeln, über die Inhalte eines Rückübernahmeabkommens hinaus, die bilaterale Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten in den Bereichen Capacity Building, Prävention irregulärer Migration, dem integriertem Grenzmanagement und der Rückkehrförderung. Sie sind als solche umfassender als reine Rückübernahmeabkommen und bieten den rechtlichen Rahmen für eine weitergehende Zusammenarbeit.
Migrationspartnerschaft
Eine Migrationspartnerschaft ist Ausdruck des gegenseitigen Willens, die bestehende bilaterale Zusammenarbeit weiter zu entwickeln und sich im Migrationsbereich umfassender zu engagieren als es im Rahmen eines Migrationsabkommens möglich wäre. Migrationspartnerschaften können alle migrationsrelevanten Bereiche beinhalten, die für beide Partner von Interesse sind. Dadurch wird beidseitig das Verständnis für die Chancen und Herausforderungen im Migrationsbereich erhöht und Ansatzpunkte für eventuelle weitere Kooperationsmöglichkeiten geliefert.
Die Themenbereiche für eine erweiterte Zusammenarbeit werden ein einem Memorandum of Understanding (MoU) formalisiert. Es schafft keine neuen Rechtsansprüche und -pflichten. Inhaltlich sieht das MoU vor, den Dialog zwischen den beiden Unterzeichnerstaaten zu fördern, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Migration und der Entwicklung zu vertiefen und auszuweiten sowie konstruktive Lösungen für die Herausforderungen der globalen Migration zu suchen.
Letzte Änderung 05.08.2018