Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Erteilung von digitalen Visa (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); Änderung der VEV

Am 1. Februar 2024 in Kraft getreten

Worum geht es?


Allgemein

Am 13. November 2023 verabschiedete die EU zwei neue Verordnungen betreffend die Digitalisierung des Verfahrens zur Beantragung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Verordnung [EU] 2023/2667) und die Ausstellung von Visa in digitaler Form (Verordnung [EU] 2023/2685). Diese Verordnungen wurden der Schweiz am gleichen Tag als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert.


EU-Visumantragsplattform

Damit Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt elektronisch eingereicht werden können, wird eine EU-Visumantragsplattform errichtet. Die Umsetzung der EU-Verordnung erfordert Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Umsetzungsentwurf eröffnet. Diese dauert bis am 22. März 2024. 


Visa in digitaler Form

Zukünftig können sowohl Schengen-Visa als auch nationale Visa in digitalem Format (2-D-Strichcode) ausgestellt werden. Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung wird die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV, SR 142.204) angepasst. Die Anpassung ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Das neue Format soll die Sicherheit erhöhen und ermöglicht letztlich die Abschaffung der Visummarke.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 13. November 2023 verabschiedete die EU die Verordnungen zur Digitalisierung der Visumanträge und zur Schaffung eines digitalen Visums.
  • Diese Verordnungen stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar und wurden der Schweiz am 13. November 2023 notifiziert.
  • Am 8. Dezember 2023 genehmigte der Bundesrat die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2685 und die damit verbundene Änderung der VEV.

Dokumentation





   

Letzte Änderung 01.02.2024

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